Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen aus...
Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – bis 3500 kg zul. Gesamtmasse, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
Anhänger: bis 750 kg zGm, bei Anhängern mit einer zGm von mehr als 750 kg ist die zGm der Kombination
auf 3.500 kg begrenzt
Mindestalter: 18 Jahre
Erwerb: direkt
Befristung: Keine
Einschluss: AM, L
Führerscheinklasse BF17
Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – bis 3500 kg zul. Gesamtmasse, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
Anhänger: bis 750 kg zGm, bei Anhängern mit der zGm von mehr als 750 kg ist die zGm der Kombination
auf 3.500 kg begrenzt
Mindestalter: 17 Jahre
Erwerb: direkt
Befristung: bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
Einschluss: AM, L
Führerscheinklasse BE
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg sofern die zGm des Anhängers
3.500 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 17 / 18 Jahre
Erwerb: Vorbesitz B / BF17
Befristung: keine
Einschluss: keine
B96 – Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (Ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B)
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGm, sofern die Kombination
eine zGm von 4.250 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 17 / 18
Befristung: keine
Einschluss: keine
Führerscheinklasse A
– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer
bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
– Dreirädige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre bzw 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse
A2 bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen
Erwerb: direkt ohne Einschränkung
Befristung: keine
Einschluss: AM, A1, A2
Führerscheinklasse A2
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als
35 kW bei denen das Verhältnis der Leistung/Leermasse 0,2 kW/kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Einschluss: A1, AM
Führerscheinklasse A1
– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, mit einer Motorleistung von
max. 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung/Leermasse 0,1 kW/kg nicht
übersteigt
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als
50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
45 km/hM; Leistung bis max. 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Einschluss: AM
Führerscheinklasse AM
– Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit
von max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW, bei
Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
– Krafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, die Merkmale von
Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max.
50 ccm Hubraum
– Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h;
Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm; bei anderen Verbrennungsmotoren
Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotoren Nenndauerleistung max. 4 kW
– Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max.
45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm; bei anderen Verbrennungs-
motoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotoren Nenndauerleistung max. 4 kW –
Leermasse max. 350 kg ( bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Mindestalter: 16 Jahre
Erwerb: direkt
Befristung: keine
Einschluss: keine
Mofas (Mindestalter 15 Jahre, bei Mitnahme eines Kindes bis 7 Jahre (auf besonderem Sitz) 16 Jahre)
Keine Fahrerlaubnis erforderlich, jedoch Prüfbescheinigung für:
– Mofas bis 25 km/h bauartbedingt
Vorbesitz: keine
Befristung: keine
Einschluss: keine