Theorie
Je nach Führerscheinklasse ist eine bestimmte Anzahl von Theoriestunden gesetzlich vorgeschrieben.
Die theoretische Grundausbildung beinhaltet 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Dazu kommen bei der Klasse B/BF17 zwei Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht , bei den Klassen A1, A2 und A vier Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht und bei der Klasse AM zwei Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Es besteht die Möglichkeit vor jeder Unterrichtseinheit, zwischen 19.00 Uhr und 19.30 Uhr, einen Fragebogen je nach Klasse auszufüllen. Die Fragebögen werden dann vom Fahrlehrer korrigiert und wenn nötig besprochen. Übrigens: die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Theoretischer Unterricht:
montags in Bexbach 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr
mittwochs in Frankenholz 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Anmeldung zum Führerschein:
montags in Bexbach 19.00 Uhr bis 19.30 Uhr
mittwochs in Frankenholz 19.00 Uhr bis 19.30 Uhr
oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter:
0173-3255597
Praxis
PKW-Ausbildung
Die PKW-Ausbildung umfasst die Grundausbildung und nachfolgende Sonderfahrten:
o 5 Überlandfahrten
o 4 Autobahnfahrten
o 3 Nachtfahrten
Kraftrad-Ausbildung
Die Kraftradausbildung für die Klasse A, A2 und A1 umfasst die Grundausbildung und nachfolgende Sonderfahrten:
o 5 Überlandfahrten
o 4 Autobahnfahrten
o 3 Nachtfahrten
Die Kraftradausbildung zum „Aufstieg“ der Klasse A2 bei vorherigem Besitz der Klasse A1 sowie der Klasse A bei vorherigem Besitz der Klasse A2 bedarf lediglich einer Praktischen Prüfung; wobei es in der Praxis kaum möglich sein wird, ohne ein paar Fahrstunden Ausbildung auf die Prüfung richtig vorbereitet zu sein.
Übrigens: Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.